Fertigungsmaschinen werden vernetzt und ferngesteuert, Produktionsabläufe neu organisiert, zusätzliche Möglichkeiten für das Arbeiten im Homeoffice entstehen: Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt in vielerlei Hinsicht nachhaltig. Dadurch entstehen auch neue Herausforderungen für die Betriebsräte in punkto betrieblicher Mitbestimmung . Denn mit der Digitalisierung sind viele Themen verbunden, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsräte relevant sind – von Fragen des Datenschutzes über die Kontrolle und Überwachung von Arbeitstätigkeiten und die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten bis hin zu den Auswirkungen auf Qualifikation, Entgelte, Arbeitszeiten und Beschäftigungssicherheit. Digitalisierung ist damit ein komplexer Gegenstand, der von den Betriebsräten ein hohes Maß an Qualifikation und Kenntnissen verlangt.
Dies gilt umso mehr, als Digitalisierung nicht ein erkennbarer und einheitlicher Prozess ist, sondern sich in den Betrieben häufig in vielen, kaum überschaubaren dezentralen Projekten vollzieht. Unsere Infografik zeigt die Zusammenhänge auf einen Blick.
Wie sich der digitale Wandel auf die betriebliche Mitbestimmung auswirkt oder welchen Einfluss die Mitbestimmung der Betriebsräte auf digitale Transformationsprozesse ausübt, ist offen. Aus der empirischen Forschung lässt sich noch kein klarer Befund ableiten. Klar ist aber, dass Betriebsräte aufgrund ihrer Rechte einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung von Veränderungsprozessen nehmen können, die durch die Digitalisierung angestoßen werden. Indem sie auf der einen Seite Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung geltend machen und auf der anderen Seite betriebliche Notwendigkeiten in die Belegschaft vermitteln, können Betriebsräte einen Beitrag für einen von allen Seiten erfolgreich empfundenen Transformationsprozess leisten.
Zwanzig Jahre sind seit der letzten umfassenden Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vergangen.
In Politik, unter den Sozialpartnern, in der betrieblichen Praxis und in der Wissenschaft wird diskutiert, ob und wie betriebliche Mitbestimmung und Teilhabe der Beschäftigten künftig gestaltet werden sollten:
Um Betriebsräte bei der Digitalisierung als Interessenvertretung der Mitarbeitenden zu unterstützen und zu stärken, entwickeln Gewerkschaften neue Aktivitäten. Als Vorreiter gilt hier die IG Metall. Sie hat Projekte wie „Arbeit und Innovation“ und „Arbeit 2020 in NRW“ angestoßen. Letzteres soll Betriebsräte befähigen, die Digitalisierung im Betrieb zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Im Fokus stehen drei Schwerpunkte:
Eine Reihe von Betrieben hat entsprechende Vereinbarungen erarbeitet und umgesetzt. Damit verbunden war ein deutlicher Kompetenzgewinn für die Betriebsräte.
Zeitlich und örtlich flexibel arbeiten, eng auf ein Projekt sowie die Kundinnen und Kunden fokussiert, in unterschiedlichen Teamzusammensetzungen, mit hohen Freiheitsgraden – sogenanntes agiles Arbeiten ist charakteristisch beispielsweise für hochqualifizierte Beschäftigte in der IT-Entwicklung.
Das Thema ist mit Blick auf die Mitbestimmung noch recht neu, wird aber immer relevanter. Betriebsräte können in diesem Umfeld durchaus eine wichtige Funktion haben: Sie können vor allem die Rahmenbedingungen so beeinflussen, dass Beschäftigte die vorhandenen Autonomie- und Beteiligungspotenziale in den Betrieben auch tatsächlich ausschöpfen können.
Neue Chancen eröffnen digitale Technologien auch in der Betriebsratsarbeit selbst – ihr Einsatz kann beispielsweise die Arbeitsabläufe effizienter machen und erleichtert die Kommunikation gerade überbetrieblich.
Weitere Impulse hierzu könnten die befristeten Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes liefern: Sie ermöglichen Betriebsräten den verstärkten Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel während der Corona-Kontaktbeschränkungen. Auch wenn es darum geht, die Belegschaften verstärkt anzusprechen und/oder die Beschäftigtenbeteiligung zu stärken, eröffnen digitale Instrumente zusätzliche Möglichkeiten für die Betriebsräte – etwa Online-Foren oder digitale Beratungsangebote.
Mit der Digitalisierung sind viele Themen verbunden, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsräte relevant sind. Wie umfassend das Themenspektrum ist, zeigt eine Übersicht.