Der Strukturwandel und die Transformation der Arbeitswelt verändern Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen ausschlaggebend. Die Megatrends Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie die demografischen Entwicklungen führen zu einem Wandel in zahlreichen Berufsbranchen und bringen neue Qualifikationsbedarfe hervor. Beispielsweise sind digitale Kompetenzen und sogenannte Green Skills zunehmend gefragt.
Vor diesem Hintergrund wird Weiterbildung zu einem unverzichtbaren Teil der beruflichen Laufbahn und zentralen Hebel für die Sicherung der Fachkräftebasis sowie der Ausschöpfung des inländischen Erwerbspotenzials. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung, das im Juli 2023 beschlossen wurde, sollen neue Möglichkeiten für die arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung geschaffen werden.
Mit der Ausbildungsgarantie sollen die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung unter jungen Menschen gefördert werden. Neben Berufsorientierungspraktika und der Stärkung von Beratungsangeboten wird die Möglichkeit eines Mobilitätszuschusses für Fahrt- und Unterkunftskosten eingeführt. So soll einen Anreiz für die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region geschaffen werden. Wenn die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung in bestimmten Regionen nicht möglich ist, besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Durch die Reform der Weiterbildungsförderung werden bisherige Fördervoraussetzungen (Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder Weiterbildung in einem Engpassberuf) gestrichen. So soll der Zugang zur Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigte und Arbeitgeber geöffnet werden. Die bisher gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden jeweils auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Die Staffelung nach Betriebsgrößen wird verringert.
Zielgruppe des Qualifizierungsgelds sind Unternehmen und Beschäftigte, denen durch die Transformation der Verlust von Arbeitsplätzen droht und bei denen eine Weiterbildung ihre Beschäftigung im gleichen Unternehmen sichern könnte. Fördervoraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf von 20 Prozent der Belegschaft sowie ein betriebsbezogener Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung. Die Unternehmen, die das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen, tragen die Weiterbildungskosten, werden während der Weiterbildungszeit jedoch von Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten entlastet. Beschäftigte in Weiterbildung enthalten das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes. Die maximale Förderdauer beträgt 3,5 Jahre.
Wenn Arbeitnehmer*innen die Kurzarbeitszeit für die berufliche Weiterbildung nutzen, erstattet der Bund die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber getragen werden, bis zum 31. Juli 2024 zur Hälfte. Mit dieser Regelung ist die Möglichkeit der Erstattung um ein weiteres Jahr verlängert worden. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
Die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie die Einführung des Qualifizierungsgeldes sollen zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Die Ausbildungsgarantie soll in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024 wirksam werden. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die örtlich zuständigen Jobcenter bleiben in Fragen zur Aus- und Weiterbildungsförderung zentrale Ansprechpartner*innen für Unternehmen und Privatpersonen.