Der Fachkräftemangel stellt die Wirtschaft und das Sozialsystem vor große Herausforderungen. Im Zuge des demografischen Wandels wird das inländische Erwerbspotenzial in den nächsten Jahren stark sinken. Diese Entwicklung trifft auf eine abnehmende Einwanderung von EU-Bürger*innen nach Deutschland, die bisher die größte Herkunftsgruppe im Rahmen der Fachkräftemigration darstellen. Auch hierfür ist der demografische Wandel ein wichtiger Grund: Denn durch das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung in anderen EU-Staaten entstehen neue Arbeitsmarktchancen für (lokale) Fachkräfte (Graf 2023). Zukünftig besteht daher in der Erwerbsmigration aus Drittstaaten eine Chance, den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften zumindest teilweise zu decken (IAB 2022/Forschungsbericht).
Obwohl sich die Integration von Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt im vergangenen Jahrzehnt verbessert hat, stellen Unternehmen immer noch zurückhaltend Arbeitskräfte aus dem Ausland ein. Laut der oben zitierten Umfrage der Bertelsmann Stiftung setzten 2022 nur ca. 17 Prozent der befragten Führungskräfte auf die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland, um Engpässe zu vermeiden. Bürokratische und rechtliche Hürden ebenso wie sprachliche Barrieren und Schwierigkeiten bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stünden der Einstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland im Weg.
Die beschriebenen Hürden sollen mit dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das der Bundesrat am 7. Juli 2023 gebilligt hat, abgebaut werden. Die Reform sieht konkret vor, neue Wege der Migration für qualifizierte, berufserfahrene sowie auch potenzielle Fachkräfte aus Drittstaaten zu ermöglichen. Angestrebt werden außerdem der Abbau von bürokratischen und rechtlichen Hürden für die Erwerbsmigration sowie die Beschleunigung von Visaverfahren. Zukünftig soll die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen auf den drei Säulen „Qualifikation“, „Erfahrung“ und „Potenzial“ basieren. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Für Fragen zum Aufenthaltsrecht von Fachkräften aus Drittstaaten sind die Ausländerbehörden der Bundesländer zuständig.
Quellen:
Bushanska, Vira; Erbe, Jessica; Gilljohann, Katharina; Knöller, Ricarda; Schmitz, Nadja; Scholz, Moritz (2023): „Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung? Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert“. BIBB Discussion Paper, Juli 2023.
Graf, Johannes (2023): Freizügigkeitsmonitoring: Migration von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland. Jahresbericht 2022. Berichtsreihen zu Migration und Integration, Reihe 2. Nürnberg: Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Schultz, Susanne U. (2022): Fachkräftemigrationsmonitor 2022. Fachkräfteengpässe von Unternehmen in Deutschland, Trends und Potenziale zum Zuzug ausländischer Fachkräfte. Bertelsmann Stiftung.