Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird entschieden auch durch die gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter geprägt. Als gesetzliche Meilensteine für mehr Gleichberechtigung gelten die Einführung des Frauenwahlrechts (1918), die Gleichberechtigungsartikel in den Grundgesetzen von BRD (§3) und DDR (§7) (beides 1949) sowie das Diskriminierungsverbort aufgrund von Geschlecht in der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950). Danach legt der Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft den Grundsatz des gleichen Lohns für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit fest (1957). Seitdem wird die Gleichstellung im Berufsleben durch eine Reihe von Gesetzen weiter voran getrieben: