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Die wichtigsten gesetzlichen Meilensteine für mehr Gleichstellung am Arbeitsmarkt

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird auch durch die gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter geprägt. Diese wurde im Laufe der Jahre durch eine Reihe von Gesetzen verbessert.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird entschieden auch durch die gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter geprägt. Als gesetzliche Meilensteine für mehr Gleichberechtigung gelten die Einführung des Frauenwahlrechts (1918), die Gleichberechtigungsartikel in den Grundgesetzen von BRD (§3) und DDR (§7) (beides 1949) sowie das Diskriminierungsverbort aufgrund von Geschlecht in der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950). Danach legt der Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft den Grundsatz des gleichen Lohns für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit fest (1957). Seitdem wird die Gleichstellung im Berufsleben durch eine Reihe von Gesetzen weiter voran getrieben:

  1.  
    1958

    Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau

    • Abschaffung des Letztentscheidungsrechts des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten
    • Versorgungspflicht des Ehemanns für die Familie bleibt erhalten
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2017
  2.  
    1968

    Reform des Mutterschutzgesetz

    • Erhöhung des Mutterschutzes nach der Entbindung auf acht Wochen
    • Umbenennung des so genannten Wochengeldes in „Mutterschaftsgeld“
    • Neue Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Zahlen des Mutterschaftsgeldes
    • Zur Vertiefung siehe Familienportal 2021
  3.  
    1972

    Rentenreformgesetz

    • Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen
    • Rente nach Mindesteinkommen
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2019
  4.  
    1977

    Reform des Ehe- und Familienrechts

    • Abschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenverteilung in der Ehe, Frauen benötigen zur Berufsausübung nicht mehr die Erlaubnis des Ehemanns
    • Einführung des Versorgungsausgleiches zur sozialen Absicherung der geschiedenen, nichterwerbstätigen Frauen und Mütter
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2021
  5.  
    1979

    Mutterschaftsurlaub

    • Freistellung von Arbeitnehmerinnen bis zu sechs Monate nach der Entbindung
  6.  
    1985

    Beschäftigungsfördergesetz

    • Erleichterter Zugang zu Umschulungen und Fortbildungen für Frauen, die wegen Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind
    • Teilzeitarbeit wird arbeitsrechtlich ebenso abgesichert wie Vollzeitarbeit.
    • Zur Vertiefung siehe Bundesgesetzblatt 1985
  7.  
    1986

    Bundeserziehungsgeldgesetz

    • Einführung eines Erziehungsgeldes von 600 DM für 10 Monate
    • Erziehungsgeld wird in den ersten sechs Monaten einkommensunabhängig gewährt
    • Zur Vertiefung siehe Bundesgesetzblatt 1985
  8.  
    1988-90

    Reformen des Bundeserziehungsgeldgesetzes

  9.  
    1994

    Reform des Gleichberechtigungsgebots im Grundgesetz

    • Erweiterung von Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
    • „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
    • Zur Vertiefung siehe Bundeszentrale für politische Bildung 2017
  10.  
    2001

    Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

    • Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung für Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 15 Arbeitnehmern
    • Gleichbehandungsgrundsatz: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt/bezahlt werden als ein Vollzeitbeschäftigte
    • Zur Vertiefung siehe Bundesamt für Justiz 2021
  11.  
    2006

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz/Antidiskriminierungsgesetz

    • Antidiskriminierungsbeauftragte in Unternehmen
  12.  
    2015

    Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

    • Möglichkeit, bei Teilzeitbeschäftigung statt eines Elterngeldmonats (Basiselterngeld) zwei Elterngeld Plus-Monate in Anspruch zu nehmen
    • In Elterngeld-Plus-Monaten wird das Elterngeld in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrags gezahlt
    • Bezugszeitraum von Elterngeld Plus bis zu 24 Monate Einführung eines Partnerschaftsbonus
    • Zur Vertiefung siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2015
  13.  
    2015

    Führungspositionen Gesetz

    • Einführung einer Frauenquote, die die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gewährleisten soll
    • Verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent Frauen für Aufsichtsräte von börsennotierten und der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen
    • Zur Vertiefung siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2017
  14.  
    2017

    Entgelttransparenzgesetz

    • gesetzliches Gebot zur Schließung der Entgeltlücke bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit
    • Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte zur Überprüfung der Entgeltgleichheit in Betrieben mit über 200 Beschäftigten
    • Berichtspflicht über den Stand der Gleichstellung für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2017
  15.  
    2019

    Brückenteilzeit

    • Rechtsanspruch auf eine bis zu fünf Jahren befristete Teilzeit für Beschäftigte in Unternehmen ab 45 Angestellten
    • Unternehmen zwischen 46 bis 200 Beschäftigte müssen nur einen Antrag pro 15 Beschäftigte berücksichtigen
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2018
  16.  
    2020

    Gesetz für Maßnahmen zum Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie

    • Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben
    • Partnerschaftsbonus bleibt bestehen, auch wenn ein Elternteil infolge der aktuellen Situation mehr oder weniger arbeitet als geplant
    • Nachteilsausgleich für Familien und werdende Eltern, die infolge der Corona-Maßnahmen Einkommensverluste verzeichnen: Zeiten mit verringertem Einkommen reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes
    • Zur Vertiefung siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020
  17.  
    2021

    Zweites Führungspositionen Gesetz

    • Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen: Ab mindestens vier Mitgliedern muss mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein
    • Feste Geschlechterquote von 30% Frauen in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2021
  18.  
    2021

    Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

    • Anhebung zulässiger Teilzeitumfänge für die Dauer des Elterngeldbezugs und während der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden
    • flexibler Bezug des Partnerschaftsbonus und Berücksichtigung der Lebenssituation Alleinerziehender
    • Festlegung des maximalen Bezugszeitraums für das Elterngeld Plus bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats
    • Absenkung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld für Paare auf 300.000 Euro
    • Zur Vertiefung siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2021
  19.  
    2021

    Ganztagesförderungsgesetz

    • Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden
    • Änderungen im Finanzausgleichsgesetz unterstützen Länder bei der Finanzierung
    • Zur Vertiefung siehe Deutscher Bundestag 2021