In den vergangenen zehn Jahren ist die allgemeine Arbeitslosigkeit Jahr für Jahr weiter zurückgegangen. Zwischen 2011 und 2020 verringerte sich die Anzahl der arbeitslosen Menschen in Deutschland von rund 3 Millionen auf 2,7 Millionen. Bei den Menschen mit einer Schwerbehinderung verringerte sich die Anzahl der Arbeitslosen von 180.000 auf 169.000. Während der Pandemie war der Monat mit der höchsten Arbeitslosenzahl bisher der August 2020: In diesem Monat waren rund 2,96 Millionen Personen arbeitslos. Beim Vergleich des „Vor-Corona-Jahres“ 2019 mit 2020, dem ersten Jahr der Pandemie, zeigt sich, dass 2020 insgesamt 14.995 mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos waren als 2019 (+9,7 Prozent).
Eine Online-Befragung zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) ergab, dass zwar ein Viertel der befragten berufstätigen Menschen mit Behinderungen ein erhöhtes Arbeitsplatzrisiko durch Corona sieht, aber etwas mehr als die Hälfte keine langfristigen Folgen für ihre Berufstätigkeit oder Karriere befürchtet.
Insgesamt analysiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine geringere Dynamik bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen durch die Pandemie. Sie führt dies hauptsächlich auf den besonderen Kündigungsschutz zurück, der Arbeitgeber verpflichtet, neben dem Betriebsrat auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb einzubeziehen und die Zustimmung durch das Integrationsamt einzuholen.
Die BA hat die Corona-Effekte des Anstiegs der Arbeitslosigkeit von April bis Dezember 2020 zerlegt und festgestellt: Nur vier Prozent des coronabedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit lassen sich mit einem direkten Übergang in die Arbeitslosigkeit erklären. Zwei Drittel des Anstiegs sind darauf zurückzuführen, dass die Menschen mit Behinderungen entweder keine arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nutzen konnten oder aber nicht direkt im Anschluss daran eine Beschäftigung fanden. Weitere 30 Prozent erklären sich ebenfalls mit der ausgebliebenen Beschäftigungsaufnahme aus der Arbeitslosigkeit (Bundesagentur für Arbeit, 2021,S. 11).
Die Arbeitslosigkeit der Menschen mit einer Schwerbehinderung ist längst nicht so dynamisch wie bei den Menschen ohne Schwerbehinderung: Das zeigt sich unter anderem in geringeren Zugangs- und Abgangsraten der Menschen mit einer Schwerbehinderung.