Im Jahr 2022 nahmen in Deutschland 58 Prozent der 18- bis 64-Jährigen an mindestens einer Weiterbildung teil. Dies ergibt die neue Welle der repräsentativen Haushaltsbefragung des Adult Education Survey (AES). Nach einem zwischenzeitlich deutlichen Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung auf 60 Prozent im Jahr 2020 (2016: 50 Prozent) sinkt der Anteil damit leicht. Unklar ist jedoch, ob dies einen neuen Trend bei der Weiterbildungsbeteiligung darstellt oder im Sinne einer Konsolidierungsphase nach dem starken Anstieg während der Coronapandemie interpretiert werden kann.
Abgesehen von dieser allgemeinen Entwicklung zeigen sich laut AES 2022 weiterhin deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Weiterbildungsaktivitäten und Zielgruppen von Weiterbildung:
Auch 2022 liegt die Teilnahmequote bei betrieblicher Weiterbildung mit 48 Prozent deutlich höher als bei nicht berufsbezogener (17 Prozent) und individueller berufsbezogener Weiterbildung (8 Prozent).
Das Bildungs- und Qualifikationsniveau sowie das Alter bleiben entscheidend für die Weiterbildungsteilnahme:
Ein deutliches Plus ist jedoch bei der Nutzung digitaler Medien zu beobachten. Hier stieg der Anteil an Weiterbildungen bezogen auf alle Bildungsaktivitäten von 60 Prozent im Jahr 2020 auf 72 Prozent im Jahr 2022.
Übergreifend benötigen die Befragten zunehmend Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Weiterbildung: Der Wunsch nach Information und Beratung steigt von 39 auf 44 Prozent.
Im Ergebnis bleiben die bekannten Ungleichheiten in der Weiterbildungsbeteiligung damit bestehen. Neben individuellen Aspekten können auch Faktoren auf betrieblicher Ebene, wie zum Beispiel die Unternehmensgröße oder die Branche, ausschlaggebend dafür sein, wie viel und in welche Art der Weiterbildung investiert wird (siehe dazu unseren Beitrag Anteil der weiterbildenden Unternehmen).
Abzuwarten bleibt, inwieweit die jüngsten politischen Maßnahmen - wie zum Beispiel. das Qualifizierungschancengesetz – die Weiterbildungsbeteiligung gerade unter Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten in den kommenden Jahren erhöhen werden. Das neue Aus- und Weiterbildungsgesetz bietet dabei seit Sommer 2023 für Betriebe wie Beschäftigte zusätzliche Möglichkeiten zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung.
Zum 1. April 2024 sind nun weitere Verbesserungen der Weiterbildungsförderung in Kraft getreten. Hierzu gehört insbesondere das Qualifizierungsgeld, das Betriebe dabei unterstützen soll, ihre Beschäftigten im Zuge des Strukturwandels durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen im Unternehmen zu halten. In Anlehnung an das Kurzarbeitergeld können im Rahmen des Qualifizierungsgeldes unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltersatzleistungen in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgeltes übernommen werden.
Inwieweit neue Modelle der Qualifizierung – auch in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem – vor dem Hintergrund der rasanten Transformation des Arbeitsmarktes vonnöten sind, um die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen und bestehende Ungleichheiten abzubauen, wurde zudem im Rahmen des Zukunftsforums 2024 des Rats der Arbeitswelt mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Die zentralen Erkenntnisse der Veranstaltung sind hier zusammengefasst.
Adult Education Survey (2024): Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2022. Ergebnisse des Adult Education Survey — AES-Trendbericht.