Steigende Temperaturen, intensive Sonneneinstrahlung: Der Klimawandel hat unmittelbare Auswirkungen auf Befinden und Leistungskraft des Menschen. Insbesondere Hitzewellen machen vielen Beschäftigten in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und in vielen anderen Wirtschaftsbereichen zu schaffen.
Selbst in Deutschland ist der Problemdruck inzwischen spürbar, unterstreicht nicht zuletzt der Klima-Risiko-Index der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch. Eine besonders hohe Dringlichkeit wird in so manchem Unternehmen bislang allerdings noch eher selten wahrgenommen. Das ergab eine europaweite Führungskräftebefragung der Unternehmensberatung Deloitte. Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden die Herausforderungen allerdings auch in unseren Breiten zunehmen.
Die Auswirkungen hoher Umgebungstemperaturen auf das körperliche und geistige Leistungsvermögen können vielschichtig sein: Bereits ab 26 Grad Außentemperatur kommt es zu Produktivitätseinbußen, zeigen internationale Studien (z.B. United Nations Procurement Division UNPD, 2016: Climate Change and Labour). Spätestens ab 35 Grad ist die Arbeitsfähigkeit des Menschen stark eingeschränkt und beispielsweise Hitzeschläge sind möglich. Meist allerdings haben steigende Temperaturen weniger drastische, aber dennoch ungewollte Folgen – wie Konzentrationsverlust und höhere Fehlerwahrscheinlichkeit.
Hintergrund: Normalerweise sollte die Körpertemperatur bei konstant 37 Grad gehalten werden. Wird diese Marke überschritten – was bei körperlicher Tätigkeit schnell passiert –, muss sich der Mensch regelmäßig abkühlen. Das gilt erst recht, wenn beispielsweise bestimmte Arbeitskleidung oder hohe Luftfeuchtigkeit das natürliche Abkühlen durch Schwitzen beeinträchtigen.
Problematisch kann dies gerade bei Tätigkeiten im Freien sein. Doch auch in Büros, Produktions- oder Lagerhallen, die nicht oder nur unzulänglich klimatisiert sind, kann Hitze Beschäftigten zu schaffen machen. Und selbst in klimatisierten Räumen sind bereits leichte Leistungseinbußen feststellbar, wenn nur die Außentemperaturen hoch sind und der Körper dadurch Temperaturschwankungen ausgesetzt ist.
Die Betriebe haben bei heißem Wetter einschlägige Pflichten ihren Beschäftigten gegenüber – insbesondere mit Blick auf schwangere und ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wenn die Arbeit unter freiem Himmel stattfindet. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht.
In Arbeits- und Sozialräumen soll die Lufttemperatur im Regelfall nicht auf über 26 Grad steigen. Übersteigt die Raumtemperatur die 30 Grad, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen – von der Lockerung der Bekleidungsregeln bis zur Nutzung von Lüftungseinrichtungen. Und beim Überschreiten der 35-Grad-Marke ist ein Raum laut Gesetz nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.
Detailliertere Hinweise zu Schutzmaßnahmen bietet etwa die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Steigende Temperaturen können die Gesundheit von Beschäftigten auch mittelbar beeinträchtigen. Eine Untersuchung des Helmholtz-Zentrums Geesthacht nennt etwa: