Mobiles Arbeiten , Telearbeit, Home-Office: Arbeiten können Angestellte und Selbständige quasi überall. Moderne Technologien wie das Notebook, Smartphone und Internet machen es möglich. Doch der Gesetzgeber und die Versicherungen unterscheiden hier verschiedene Formen des dezentralen Arbeitens. Ein Überblick.
Telearbeitsplätze sind von Unternehmen fest eingerichtete Bildschirm-Arbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Das kann die Call-Center-Mitarbeiterin sein oder der Angestellte im öffentlichen Dienst, der von zu Hause arbeitet. Wichtigster Unterschied zum umgangssprachlich verwendeten Begriff Home-Office ist, dass der Gesetzgeber Telearbeit juristisch fest definiert hat. Bei der Telearbeit übernimmt das Unternehmen selbst die Kosten und Installation des Equipments und legt mit den Beschäftigten klar vereinbarte wöchentliche Arbeitszeiten fest. Das kann sogar bis zum Mobiliar gehen, das die Firma (auf-)stellt. Zum Beispiel ein ergonomischer Bürostuhl für das stundenlange Sitzen.
Mobiles Arbeiten meint das flexible Arbeiten von unterwegs, das weder an einen Ort noch an eine Zeit gebunden ist. Klassisches Beispiel ist die Arbeit am mobilen Computer im Zug oder am Flughafen oder im Café. Dank Notebook, Tablet, Smartphone und gutem Internetempfang an vielen Orten in Deutschland ist das Arbeiten so flexibel in den Tag integrierbar. Beim mobilen Arbeiten sind die Beschäftigten stärker selbst dafür verantwortlich, sich die geeigneten Rahmenbedingungen zum Arbeiten zu schaffen.
Auf Deutsch „Heim-Büro“: Wie der Name bereits sagt, ist hier die Arbeit im eigenen Zuhause gemeint. Beschäftigte können je nach Vereinbarung mit dem eigenen Computer oder mit dem Firmen-Computer arbeiten – doch anders als beim mobilen Arbeiten ist das Home-Office an die eigene Wohnung gebunden. Auf diese Weise lassen sich Beruf und Familie bzw. Privatleben besser verbinden. So können zum Beispiel in der Mittagspause kurze Botengänge erledigt oder ein Handwerker hereingelassen werden. Viele Mitarbeitende arbeiten dafür über das sonst gewohnte Dienstende hinaus. Übrigens: Home-Office klingt zwar Englisch – wird im angelsächsischen Raum selbst aber nicht genutzt. Briten und US-Amerikaner sprechen hier von „remote working“.
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz sind Personen, die von zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte, wie zum Beispiel in einer Werkstatt, für den Erwerb arbeiten. Das Unternehmen stellt die Produktionsmittel zur Verfügung und erhält im Gegenzug die Eigentumsrechte an den hergestellten Produkten. Heimarbeitende können auch Selbstständige sein, die Aufträge annehmen und daheim erledigen. Zum Beispiel Übersetzer/-innen, Webdesigner/-innen, Programmierer/-innen, Texter/-innen, Produkttester/-innen oder Handwerker/-innen mit einer heimischen Werkstatt.