Die Betriebe sind gegenwärtig besonders gefordert: sie müssen einerseits Transformationsprozesse strategisch planen und umsetzen und andererseits meist kurzfristig auf die Auswirkungen turbulenter Rahmenbedingungen reagieren – dies alles vor dem Hintergrund sich demografisch stark verändernder Belegschaften. Daraus resultiert für die betriebliche Praxis, dass wechselwirkende und manchmal widersprüchliche Transformationsprozesse oftmals gleichzeitig umgesetzt werden– von Beschäftigte, betriebliche Interessensvertretungen und Führungskräfte die meist weitreichende Entscheidungen auf einer unzureichenden Informationsbasis treffen müssen. Die Gestaltungsaufgaben im Transformationsort Betrieb sind dabei vielfältig und reichen von Changemanagement und Führung, über Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu Fragen des Umgangs mit Daten oder der Partizipation und Mitbestimmung .
Für die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik sowie insbesondere die betriebliche Gestaltung von Arbeit hat der Rat das Leitbild der nachhaltigen Arbeit entwickelt. Nachhaltige Arbeit mit ihren vier Dimensionen menschengerecht, ökologisch, sozial und produktiv ist gleichzeitig Mittel und Ziel der Transformation auf betrieblicher Ebene.
Von einer nachhaltigen Arbeitswelt profitieren sowohl diejenigen, die länger arbeiten möchten oder müssen als auch die Beschäftigten, die derzeit noch befürchten, in einer veränderten Arbeitswelt keinen Platz zu haben. Gleichzeitig stärkt nachhaltige Arbeit auch die Innovationskraft unserer Volkswirtschaft. Schließlich wirkt nachhaltige Arbeit auch über den Betrieb hinaus – insbesondere in Kombination mit Partizipation und Mitbestimmung – und fördert gesellschaftliche Teilhabe.
Um Transformation in den Betrieben erfolgreich umzusetzen, müssen alle relevanten betrieblichen Akteure beteiligt werden. Führungskräften kommt bei diesen Veränderungsprozessen eine besonders wichtige Rolle zu.
KMU und Betriebe im Handwerk sollten stärker auch von außen mit tragfähigen Konzepten zur Gestaltung von Change unterstützt werden.
Um KI-basierte Systeme erfolgreich einzuführen, braucht es ausreichend Zeit für die Evaluation und ggf. Anpassung der Systeme.
Für die nachfolgende, fortlaufende Evaluation dieser Systeme braucht es dafür spezialisierte Positionen und Fachkräfte in den Betrieben.
Für die Gefährdungsbeurteilung braucht es neben einem breiteren Prozesswissen der betrieblichen Akteure aktuelle Instrumente und zeitgemäßes, forschungsbasiertes Gestaltungswissen.
Auf betrieblicher Ebene muss der Arbeitsschutz stärker mit den Innovations- und Managementprozessen verzahnt und in den operativen Führungsalltag integriert werden.
Überbetrieblich gilt es, die aktuelle Regulation kontinuierlich zu überprüfen.
Vor dem Hintergrund des Transformationsdrucks, der mit voller Wucht auf älter werdende Belegschaften trifft, ist es notwendig, den Wissenstransfer zwischen Beschäftigten noch stärker zu fördern.
Für einen funktionierenden Datenschutz braucht es gute und tragfähige Lösungen, um die entsprechenden organisationalen und personellen Kompetenzen auszubilden. Kleinere Betriebe brauchen dabei besondere Unterstützung.
Die verfasste Mitbestimmung und andere Beteiligungsformate fördern die Partizipation und haben somit positive Effekte in Transformationen und Krisen.
Allerdings gibt es gelebte Mitbestimmung nicht überall. Deshalb sollten die positiven Effekte verfasster Mitbestimmung und anderer Beteiligungsformate stärker in die Breite getragen werden, zum Beispiel durch gute Praxisbeispiele.
Es braucht mehr Forschungsvorhaben, die jeweils eine der beiden Transformationen, aber auch deren Zusammenspiel untersuchen.
Damit die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bei den betrieblichen Akteuren ankommen ist eine schnell und flexibel ansetzende Forschung auf Betriebsebene erforderlich, die sich auf das „Timing“ der Betriebe einstellen kann.