Mit dieser Datenschutzerklärung kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Verantwortlicher für den Datenschutz den Informationspflichten aus Art. 13, 14, 7 Absatz 3 Satz 3 und Art. 21 Absatz 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch den Verpflichtungen im Sinne des § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) nach.
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Zu personenbezogenen Daten zählen folglich sämtliche Informationen, mit denen eine Person eindeutig bestimmt wird oder mit denen eine eindeutige Zuordnung durch die Kombination von eigenen und fremden Informationen möglich ist, wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Unter personenbezogene Daten fallen zudem durch die Nutzung der Webseite notwendigerweise entstehende Informationen wie beispielsweise Beginn, Ende und Umfang der Nutzung oder IP-Adresse.
Im BMAS werden personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang und vor allem zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf der Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Welche personenbezogenen Daten dies betrifft, zu welchem Zweck sie verwendet werden und auf welcher Grundlage sie benötigt und verarbeitet werden, wird mit dieser Datenschutzerklärung erläutert. Sie enthält Hinweise, wie die verantwortliche Stelle und die /der Datenschutzbeauftragte des BMAS kontaktiert werden können. Die Datenschutzerklärung enthält zudem Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen und soll diese unter anderem in die Lage versetzen, über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.
Allgemein wird auf die Datenschutzerklärung des BMAS verwiesen ➔ BMAS - Datenschutz.
Für die Nutzung dieser Internetseite und spezieller Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Themenfeld Wandel der Arbeitswelt im BMAS werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Deutschland
Telefon Dienstsitz Berlin: +49 30 18 5270
Telefon Dienstsitz Bonn: +49 228 99 5270
E-Mail: poststelle@bmas.bund.de
DE-Mail: poststelle@bmas.de-mail.de
Die Kontaktdaten der/des Behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
53107 Bonn
Telefon: 0228 99 5270
E-Mail: bds@bmas.bund.de
Bei jedem Besuch der Internetseiten des BMAS werden Daten verarbeitet die zur Bereitstellung des Angebotes erforderlich sind. Das BMAS ist auf Grundlage von § 5 BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMAS und der Kommunikationstechnik des Bundes verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt.
Dies sind:
Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen und ihren elektronischen Endgeräten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz.
Diese Daten werden ebenfalls in Log-Dateien über den Zeitpunkt des Besuches hinaus auf einem Server bei dem Webanbieter Digitas GmbH gespeichert.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMAS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.
Die Löschung erfolgt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, es sei denn es bestehen berechtigte Interessen des BMAS nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO oder es bestehen Aufbewahrungspflichten aus Gründen der IT-Sicherheit (drei Monate gemäß § 5 Abs. 2 BSIG).
Ohne die oben genannten technischen Verbindunsgdaten ist eine Nutzung der Internetseite faktisch bzw. aus IT-sicherheitsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Bei Besuch der Website werden sogenannte Session-Cookies gesetzt. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. Sie sind funktional erforderlich, um eine stabile Verbindung zur Website des Arbeitswelt-Portals zu gewährleisten.
Mit der Session-ID kann die Nutzung der Website durch den Besucher nachvollzogen werden.
In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Es werden in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten erhoben.
Dies erfolgt auf Grundlage des § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TTDDG).
Die vom BMAS auf der Arbeitswelt-Portal-Website eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn die Sitzung beendet wird, das Browserfenster geschlossen wird oder eine andere Seite aufgerufen wird.
Hinweis: Es gibt auch dauerhafte Cookies, um Besucherinnen und Besucher auch nach langer Zeit wieder erkennen zu können. Diese Informationen werden als Textdatei auf der Festplatte der besuchenden Personen gespeichert. Solche Cookies verwendet das BMAS auf der Arbeitswelt-Portal-Webseite nicht.
Zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu den vom BMAS wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken ausgewertet.
Mit dem Webanalysedienst eTracker werden Cookies auf dem Rechner der Besucher gespeichert. Werden Einzelseiten dieser Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:
Die personenbezogenen Daten erzeugt das BMAS zwar beim Besuch des Web-Angebots. Die IP-Adresse wird jedoch bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.
Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.
Diese Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) i. V. m. Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO (Grundsatz der Datenminimierung).
Die kurzzeitige Erhebung der IP-Adresse vor der Anonymisierung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSGVO und im Übrigen gemäß § 25 Abs. 1 TTDDG. Über die Erhebung kann im Vorfeld entschieden werden. Das geschieht durch die Auswahl, welche die Nutzenden zu Beginn des Besuchs im Cookie-Hinweis tätigen. Wenn die Nutzenden die Auswahl nachträglich ändern möchten, kann das durch Klick auf den untenstehenden Link erfolgen. Der Cookie-Dialog öffnet sich dann erneut und die Einstellungen können entsprechend geändert werden.
Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern des Dienstleisters eTracker im Auftrag des BMAS. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt nicht.
Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.
Haben die nutzenden Personen keine Einwilligung zur Speicherung und Auswertung dieser Daten aus dem Besuch erteilt, wird im Browser ein sog. Opt-Out-Cookie abgelegt, was zur Folge hat, dass eTracker keinerlei Sitzungsdaten erhebt.
Die nutzenden Personen können sich hier entscheiden, ob im Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Webseite die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen (Besuchsdaten).
Wenn Sie sich dagegen entscheiden möchten, klicken Sie den folgenden Schalter, um den eTracker Deaktivierungs-Cookie in Ihrem Browser abzulegen.
Die im Rahmen einer Kontaktaufnahme durch die absendende Person mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens verarbeitet. Die Kontaktwege zum BMAS im Kontext der Website www.arbeitswelt-portal.de sind:
Im Zusammenhang mit den an das BMAS gerichteten Anliegen werden die übermittelten Daten – in der Regel Name, Vorname, Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer – verarbeitet. Die Angabe der Anschrift bei Einzeleingaben ist notwendig, da das BMAS nach der geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gehalten ist, Bürgeranliegen postalisch zu beantworten, und eine vertrauliche Antwort häufig nur per Post gewährleistet werden kann.
Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS in der Regel direkt von den betroffenen Personen im Rahmen der Kontaktaufnahme; gegebenenfalls auch von Geschäftsbereichs-Behörden soweit diese für eine Prüfung und Beantwortung des Anliegens einbezogen werden.
Die Verarbeitung der Identifikations- und Adressdaten und der für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG. Weitergehende Informationen werden aufgrund einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. § 7 DSGVO verarbeitet.
Soweit die Anschreiben oder Unterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit) umfassen sollten, erfolgt diese Angabe freiwillig und die Übersendung dieser Daten bewertet das BMAS als eine Einwilligung zur Verarbeitung auch dieser Daten nach Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO. Soweit die Verarbeitung dieser besonders schützenswerten Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hingewiesen.
Die Verarbeitung des Anliegens erfolgt durch Mitarbeiter*innen des BMAS.
Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend der Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR).
Soweit die Kontaktaufnahme im Rahmen beispielsweise von Einzeleingaben erfolgt beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, bei fachspezifischen Themen oder Stellungnahmen beträgt die Frist bis zu 20 Jahren, für Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bis zu 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nicht erforderliche Unterlagen werden durch das BMAS gegebenenfalls vernichtet.
Ohne Angabe der Adressdaten und anfragerelevanter personenbezogener Daten ist eine Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens nicht möglich.